Wer derzeit ein Restaurant besucht, muss seine Kontaktdaten hinterlegen: Name, Telefonnummer und Adresse. Die Liste soll eigentlich dazu dienen, Gäste bei einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus schnell kontaktieren zu können. Stattdessen ist sie nun in einer Ermittlungsakte der Hamburger Polizei gelandet. Bekannt wurde der Fall, da einer der Gäste den unerwarteten Anruf der Polizei auf Twitter schilderte.
Die Polizist:innen ermitteln wegen versuchter Körperverletzung, berichtet ein Sprecher der Polizei Hamburg. Ein Mann soll vor zwei Wochen Passant:innen mit einem Messer bedroht haben. Noch vor Ort stellten die Beamt:innen die Corona-Liste des nahe gelegenen Lokals sicher. Im Zuge ihrer Nachforschungen kontaktierten sie anschließend mindestens sieben Gäste telefonisch und eine Person per E‑Mail.
Polizei darf Corona-Liste als Beweismittel sicherstellen
In den meisten Restaurants, Kneipen und Sportstätten werden Gäste seit Mai gebeten ihre Namen, Kontaktdaten und den Zeitpunkt des Besuchs zu hinterlegen. Die Betreiber:innen sichern dabei oft zu, die Daten ausschließlich zum Zweck der Nachverfolgung von Corona-Infektionsketten zu verwenden und anschließend nach vier Wochen zu löschen. Dass die Corona-Listen im Fall einer Ermittlung an die Polizei weitergegeben werden müssen, dürfte vielen nicht bewusst sein.
Gegenüber der taz bezeichnet die Polizei das Vorgehen der Ermittler:innen als „gesunder Menschenverstand“ und beruft sich auf die rechtliche Grundlage in der Strafprozessordnung (StPO). Aus ihrer Sicht ist die Corona-Kontaktliste ein willkommenes Beweismittel, wenn es darum geht Augenzeug:innen zu finden, die möglicherweise vor Gericht aussagen können.
Nur so viele Daten wie nötig erheben
Dass die Kontaktliste bei der Polizei gelandet ist und für einen gänzlich anderen Zweck verwendet wurde, trägt sicher nicht dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in diese Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu steigern. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar ruft deshalb die Polizei dazu auf „äußerst zurückhaltend“ von ihrer Befugnis der Zweckänderung Gebrauch zu machen.
Gaststätten-Betreiber sollten sich darüber hinaus auf die Erhebung der unbedingt erforderlichen Daten beschränken, rät Caspar. Das sind in Hamburg seit Juli der Name, die Wohnanschrift und eine Telefonnummer. Caspar gibt außerdem zu Bedenken, ob es nicht ausreichen würde, die postalische Adresse oder die Telefonnummer oder die E‑Mail-Adresse zu erheben statt alle drei.
In anderen Bereichen ist solche sogenannte Datensparsamkeit schon lange Praxis. Viele Streetworker:innen verzichten etwa bewusst auf Aktenführung, damit sensible Daten im Fall einer Durchsuchung nicht an die Polizei geraten.
